5203 ff.) auf die Schuldsprüche wegen vorsätzlicher Brandstiftung, fahrlässiger Verursachung einer Explosion und Gehilfenschaft zum Betrug (Lit. A. Ziff. III.1., 2. und 3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie auf die Bemessung der Strafe (Lit. A. Ziff. III.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; vgl. dazu auch die Ausführungen hiernach), die Höhe der auferlegten Verfahrenskosten (Lit. A. Ziff. III.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) und die Verurteilung zur Bezahlung von CHF 14‘000.00 Schadenersatz an die Zivilklägerin 3 (Lit. A. Ziff. V.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).