4. der ungetreuen Geschäftsbesorgung, begangen in der Zeit von ca. Ende Mai 2012 bis ca. September 2012 in Bern und evtl. anderswo z. N. ‹P.________ (GmbH)›; 5. der Anstiftung zu falschem Zeugnis, begangen in der Zeit von ca. Februar 2012 bis am 23. August 2012 in Bern und evtl. anderswo und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen zu: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 72 Monaten. 2. seinen anteilmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (zzgl. einer Gebühr von Fr. 1'200.00 gemäss Art. 21 Abs. 1 lit. a VKD). Es seien die üblichen Verfügungen zu treffen.