11 Davon sind 70 Tagessätze zu bezahlen. Bei 180 Tagessätzen wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. seinen anteilmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (zzgl. einer Gebühr von Fr. 1'200.00 gemäss Art. 21 Abs. 1 lit. a VKD). 12 III. Es seien die üblichen Verfügungen zu treffen. (Honorar amtliche Verteidigung etc.).