Tagessätze zu vollziehen und zu 180 Tagessätzen aufgeschoben mit einer Probezeit von 3 Jahren. c. Herr A.________ sei zur Tragung der auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten zu verurteilen und das amtliche Honorar des amtlichen Verteidigers sei gemäss eingereichter Honorar- und Kostennote zu bestimmen. d. Es sei davon Akt zu nehmen, dass der amtliche Verteidiger auf das Nachforderungsrecht gegenüber Herrn A.________ verzichtet.