__ sei für sämtliche Schuldsprüche des Verfahrens zu verurteilen zu a. einer Freiheitsstrafe von höchstens 24 Monaten unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges b. zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 20'000.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 10. April 2013 sowie als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 31. August 2015, teilbedingt zu 70