«[…] I. Feststellungen 1. Es sei festzustellen, dass a. die Ziffer I. unter A. des erstinstanzlichen Urteils betreffend Einstellung des Strafverfahrens gegen A.________ wegen Tätlichkeiten, b. Ziffer II. unter A. des erstinstanzlichen Urteils betreffend Freisprüche der Vorwürfe der Nötigung, der Drohung, der groben Verkehrsregelverletzung, c. Ziffer Ill.