(GmbH)› - der Anstiftung zu falschem Zeugnis, begangen in der Zeit von ca. Februar 2012 bis am 23. August 2012 in Bern und evtl. anderswo, unter Auferlegung aller erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung einer angemessenen Entschädigung für die erst- und oberinstanzlichen Verteidigungskosten an C.________. II. Die Zivilklagen der G.________ (AG) und der E.________ (AG) seien abzuweisen, unter den sich daraus ergebenden Kostenfolgen. III. Das Honorar der amtlichen Verteidigerin sei gerichtlich festzulegen.»