2. Berufungen Gegen dieses Urteil meldeten sowohl der Beschuldigte 1 mit Eingabe vom 28. November 2016 (vgl. pag. 4971), als auch der Beschuldigte 2 mit Eingabe vom 29. November 2016 (vgl. pag. 4974 und pag. 4976) fristgerecht Berufung an. Mit form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 25. September 2017 (pag. 5203 ff.) beschränkte Fürsprecher O.________ die Berufung des Beschuldigten 1 auf die Schuldsprüche wegen vorsätzlicher Brandstiftung, wegen fahrlässiger Verursachung einer Explosion und wegen Gehilfenschaft zum Betrug, angeblich begangen am 1. Mai 2012 in BH.________ (Ort), die Bemessung der Strafe, die