4. der ungetreuen Geschäftsbesorgung, begangen in der Zeit von ca. Ende Mai 2012 bis ca. September 2012 in Bern und evtl. anderswo z.N. der P.________ (GmbH); 5. der Anstiftung zu falschem Zeugnis, begangen in der Zeit von ca. Februar 2012 bis am 23. August 2012 in Bern und evtl. anderswo und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen (pag. 4954 f.): 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 72 Monaten. 2. Zu den auf ihn entfallenden Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 32‘423.70. Im Zivilpunkt verfügte die Vorinstanz (Ziff. III. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag.