1. Erstinstanzliches Urteil 1.1 Betreffend A.________ Mit Urteil vom 25. November 2016 (pag. 4943 ff.) stellte das Regionalgericht Bern- Mittelland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung; nachfolgend Vorinstanz), das Strafverfahren gegen den Beschuldigten 1 / Berufungsführer 1 A.________ (nachfolgend Beschuldigter 1) wegen Tätlichkeiten, angeblich begangen am 20. Oktober 2013 in Bern z.N. des Beschuldigten 2 / Straf- und Zivilkläger / Berufungsführer 2 C.________ (nachfolgend Beschuldigter 2 oder Straf- und Zivilkläger) wegen Verjährung ein, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung (Lit.