2. Die der Kosten des Ausstandsverfahrens, insgesamt bestimmt auf CHF 500.00, werden je zur Hälfte dem Gesuchsteller und Rechtsanwalt B.________ zur Bezahlung auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Gesuchsteller, v.d. Rechtsanwalt B.________ - Rechtsanwalt B.________ - der Gesuchsgegnerin Oberrichterin C.________ Bern, 30. November 2017 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident i.V.: Oberrichter Zihlmann Die Gerichtsschreiberin: