Die Kosten des Ausstandsverfahrens werden auf CHF 500.00 bestimmt. Der Gesuchsteller führte in seinem Ausstandsgesuch vom 25. Oktober 2017 den Ausstandsgrund von Art. 56 Abs. 1 Bst. f StPO an und bezog diesen auf die Gesuchsgegnerin im Verfahren BK 17 344. Hinsichtlich dieses Teils des Ausstangsgesuchs sind bei diesem Ausgang des Verfahren die Hälfte der Kosten, ausmachend CHF 250.00, dem Gesuchsteller aufzuerlegen (Art. 59 Abs. 4 StPO). Vorliegend ist indes zu berücksichtigen, dass der Rechtsbeistand des Gesuchstellers auch die Art und Weise der Besetzung des Spruchkörpers gerügt hat.