Die Vollmacht berechtige auch zur Einlegung von Rechtmitteln (vgl. Dossier BK 17 344). Die Gesuchsgegnerin führte in ihrer Stellungnahme aus, dass dem Gesuch keine Anwaltsvollmacht beigelegt worden sei und sich die Vertretungssituation gestützt auf die Ausführungen im Gesuch unklar präsentiert habe (pag. 23). Anlass für das vorliegende Ausstandsgesuch bildet die Verfügung der Gesuchsgegnerin vom 24. August 2017 im Verfahren BK 17 344, worin einerseits das Regionalgericht Bern-Mittelland aufgefordert wurde, der Beschwerdekammer eine Kopie des Protokolls der Hauptverhandlung vom 21. August 2017 in der Strafsache PEN 17 235 zukommen zu lassen, und andererseits Rechtsanwalt B.