3. Am 5. September 2017 stellte der Verfahrensleiter die Stellungnahme der Gesuchsgegnerin dem Gesuchsteller zu und gewährte ihm Gelegenheit, eine Replik einzureichen (pag. 25 f.). Am 9. Oktober 2017 reichte der Gesuchsteller eine Replik ein und nahm darin Bezug auf ein von der Gesuchsgegnerin am 3. Oktober 2017 in einem anderen Verfahren verfassten Schreiben, wonach es keine „Excel-Tabelle“ für die Zuteilung von Gerichtspersonen gebe. Vielmehr würde die Gesuchsgegnerin als Präsidentin grundsätzlich an jedem Entscheid beteiligt sein und sodann jeweils die mitwirkenden Richter persönlich auswählen. Für die Zuteilung der Gesuchstel-