423 Abs. 1 StPO). Die Vorinstanz hat die (anteilsmässigen, das Verfahren gegen die Beschuldigte betreffenden) erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ohne die Kosten für die amtliche Verteidigung, auf CHF 3'910.00 festgesetzt (bestehend aus Gebühren der Untersuchung von CHF 2'500.00, Gebühren des Gerichts von CHF 1'400.00 sowie Auslagen von CHF 10.00; pag. 864). Bei diesem Ausgang des Verfahrens gehen die erstinstanzlichen Verfahrenskosten zulasten des Kantons Bern.