E. 2.3 und 6B_777/2017 vom 8. Februar 2018 E. 2.5.2, je mit Hinweisen). Die Privatklägerin wurde durch den mit gefälschten Beilagen versehenen Online- Privatkreditantrag über die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschuldigten getäuscht. Durch diesen Irrtum gewährte sie der Beschuldigten einen Kredit von CHF 40'000.00 und zahlte den Betrag in bar aus, was beides bei Kenntnis der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation der Beschuldigten (Sozialhilfeabhängigkeit, Verlustscheine, drei Kinder, verheiratet mit verschuldetem Ehemann) niemals erfolgt wäre. Dadurch trat bei der Privatklägerin ein Vermögensschaden ein, zumal