15 wahre) Urkunden erstellt und diese dann auch zur Täuschung zusammen mit dem Kreditantrag der Bank eingereicht. Nur erfolgten diese Tathandlungen nicht durch die Beschuldigte, sondern allesamt durch Dritte. Der Beschuldigten selber konnte indes nicht einmal nachgewiesen werden, von diesen Fälschungen und deren Einreichung gewusst oder auch nur ernsthaft damit gerechnet zu haben. Sowohl in Bezug auf die Urkundenfälschung als auch bezüglich des Gebrauchs einer falschen Urkunde liegt auch kein wesentlicher Tatbeitrag ihrerseits vor.