Beim Online-Privatkreditantrag wurde ihr zudem nur die letzte Seite zur Unterschrift vorgelegt; die falschen Angaben auf den ersten beiden Seiten des Antrags waren ihr nicht bekannt. Auch die gefälschten Schriftstücke (Betreibungsregisterauszug, Lohnabrechnungen, Bankauszüge) bekam sie nicht zu Gesicht und wurden direkt von den Fälschern an die Privatklägerin übermittelt. Der Beschuldigten kann nicht nachgewiesen werden, dass sie von diesen Fälschungen und deren Einreichung im Zusammenhang mit dem Kreditantrag wusste oder auch nur ernsthaft damit rechnen musste. III. Rechtliche Würdigung