Zwar musste die Beschuldigte grundsätzlich damit rechnen, mit korrekten Angaben keinen Kredit erhalten zu können. Es kann aber nach dem Gesagten nicht rechtsgenüglich nachgewiesen werden, dass sie wusste oder auch nur ernsthaft damit rechnen musste, dass diese Dokumente gefälscht und sodann mit dem Kreditantrag an die Bank weitergereicht werden würden.