dies nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass die Auszahlung Einfluss auf seine Provision gehabt haben dürfte. Der Telefonanruf ist ihm wohl auch deswegen besonders in Erinnerung geblieben, weil sonst – wie er differenziert und für die Beschuldigte entlastend angab – D.________ die treibende Kraft bei der Kreditaufnahme war und der Kontakt grundsätzlich auch über diesen erfolgte (pag. 176, Z. 53; pag. 177, Z. 65; pag. 178, Z. 115 f.). Damit steht fest, dass auch die Beschuldigte im Zusammenhang mit dem Kredit in Kontakt mit dem Vermittler F._____