13 sehr sicher, dass ihn die Beschuldigte etwa zwei bis drei Wochen nachdem der Antrag unterschrieben worden war, telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt habe, sie wolle den Kredit nicht mehr (pag. 177, Z. 71 f.; pag. 176, Z. 39 f.). Er schien deswegen auch davon ausgegangen zu sein, dass die Beschuldigte den Kredit gar nicht bezogen hatte und zeigte sich sichtlich erstaunt darüber, dass ihr das Geld dann doch ausbezahlt wurde (pag. 182, Z. 252 ff.); dies nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass die Auszahlung Einfluss auf seine Provision gehabt haben dürfte.