Am 16. Dezember 2014 gab er sich anlässlich einer Polizeikontrolle, in der anschliessenden Einvernahme und durch die Unterzeichnung diverser Formulare als sein Bruder N.________ aus, womit er sich der falschen Anschuldigung schuldig gemacht hat. 9.3 Der Beschuldigten wird nicht vorgeworfen, die eigentlichen Fälschungshandlungen selbst vorgenommen zu haben. Die betrügerische Krediterlangung erfolgte vielmehr – wie auch in zahlreichen anderen Fällen – über einen Vermittler und mehrere Fälscher, welche im Hintergrund agierten und systematisch handelten.