623) und sich einer Befragung durch die Vorinstanz entzog, weil er auch der Haupt- und der Fortsetzungsverhandlung unentschuldigt fernblieb (vgl. pag. 737, pag. 827). Seine Aussagen zur Kreditaufnahme beschränkten sich auf pauschale Bestreitungen und Anschuldigungen gegenüber seiner Ehefrau. Er behauptete, nichts mit dem Kredit zu tun gehabt zu haben und bestritt, überhaupt jemals entsprechende Unterlagen gesehen zu haben (pag. 204, Z. 51 ff.; pag. 205, Z. 79 f.;