Dies wohl deshalb, weil er seine Macht über die Beschuldigte ausgenutzt hatte, um so auf betrügerische Weise über sie an einen Kredit zu kommen. Dazu passen auch die Aussagen der Zeugin L.________, die Beschuldigte sei wie eine Dienerin, ohne Freiheit gewesen und D.________ habe «regiert» (pag. 741, Z. 18 f.). Diesem Eindruck vermochte D.________ in seinen Aussagen nichts Glaubhaftes entgegenzuhalten – bevor er dann untertauchte (vgl. pag. 587 ff.), zur Fahndung ausgeschrieben werden musste (pag. 623) und sich einer Befragung durch die Vorinstanz entzog, weil er auch der Haupt- und der Fortsetzungsverhandlung unentschuldigt fernblieb (vgl.