297 f.] ersichtliche Strafmandat der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 30. Mai 2011, wo D.________ für Vorfälle zwischen 2005 und 2010 der Drohung, Nötigung und Tätlichkeiten, jeweils mehrfach begangen, schuldig gesprochen wurde) – angewendeten Mittel (Gewalt und Drohungen) deuten darauf hin, dass er sich aufgrund seiner Rolle im Zusammenhang mit dem – notabene nicht auf ihn lautenden – Kredit vor weiteren Ermittlungen fürchtete. Dies wohl deshalb, weil er seine Macht über die Beschuldigte ausgenutzt hatte, um so auf betrügerische Weise über sie an einen Kredit zu kommen.