246, Z. 159 f.), deutet doch eher darauf hin, dass er wirtschaftlich vom Kredit profitierte. Dies stimmt auch mit der Aussage der Beschuldigten überein, er habe das Geld nach der Auszahlung an sich genommen. Entgegen der Argumentation der Verteidigung ist dem Anzeigerapport zum Vorfall vom 21. Oktober 2012 (pag. 209 ff.) zwar nicht zu entnehmen, dass die Beschuldigte zu jenem Zeitpunkt, als sie noch keine Kenntnis von der Strafanzeige der Privatklägerin hatte, von sich aus gegenüber der Polizei erklärte, der Streit habe auf dem Kreditvertrag beruht. Diesen Zusammenhang legte sie allerdings in den nachfolgenden Einvernahmen konstant und nachvollziehbar dar: