10 («Banka» und «Kredi»). Sie musste also sehr wohl eine Ahnung davon haben, dass es um einen Kredit bei einer Bank ging, als sie die Dokumente unterschrieb, auch wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie deren Inhalt näher studierte und im Detail verstand. In der wiederholten Aussage, sie habe gedacht, die CHF 40'000.00 seien, wie D.________ ihr gesagt habe, sein Geld gewesen, welches bei der Bank blockiert gewesen sei (z.B. pag. 831, Z. 29 ff.), sieht auch die Kammer eine Schutzbehauptung.