Jedenfalls konnte der Beschuldigten der Bedeutungsgehalt der Schriftstücke angesichts der darauf mit grossen Lettern angebrachten Namen der Bank sowie dem Begriff «Kredit» anlässlich der Unterzeichnung der Dokumente nicht gänzlich verborgen geblieben sein. Dies umso mehr, als – wie die Vorinstanz gezeigt hat (pag. 1'003, S. 25 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) – die Worte für Kredit und Bank auch in Albanischer Sprache nahezu gleich lauten