Gerade im Vergleich zu ihren ausführlichen und sehr detaillierten Schilderungen als Auskunftsperson gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der D.________ vorgeworfenen häuslichen Gewalt wirken ihre Aussagen zu den vorliegenden Delikten auffällig karg und farblos. Jegliches mögliche Fehlverhalten schob sie in den Einvernahmen pauschal anderen (v.a. D.________ [z.B. pag. 189, Z. 86, Z. 101 f.; pag. 190, Z. 128, Z. 138 f.; pag. 194, Z. 43 f.] sowie dann auch F.________ [pag. 198, Z. 171 ff.]) zu und stellte sich stets als völlig ahnungsloses Opfer dar, das nicht einmal verstanden haben will, dass es um einen Kredit ging (z.B. pag. 194, Z. 43 ff.;