Dies stimmt auch mit den Angaben der Privatklägerin in der Strafanzeige überein, wonach die Beschuldigte bestätigt habe, dass sie den Kreditantrag und den Kreditvertrag eigenhändig unterschrieben habe (pag. 9). Zusammenfassend ist damit davon auszugehen, dass die Unterschriften («A.________») auf dem Antrags- und Vertragsdokumenten von der Beschuldigten stammen. Nebst diesem widersprüchlichen, teilweise unlogischen und an vorgehaltene Beweismittel angepassten Aussageverhalten, insbesondere zur Unterzeichnung der Dokumente, bestehen auch weitere Hinweise darauf, dass die Aussagen der Beschuldigten zu ihrer Rolle bei der Kreditaufnahme nicht über alle Zweifel erhaben sind.