- Auszahlungsbeleg vom 27. Januar 2012 über die Auszahlung des Kreditbetrags an die Beschuldigte, von dieser unterschriftlich bestätigt mit «A.________» (pag. 25 / pag. 268). Weiter liegen zum auf die Beschuldigte lautenden Privatkredit eine interne Checkliste der Privatklägerin («Abschluss-Checkliste Privatkredit» vom 10. Februar 2012, pag. 260), eine wiederum mit «A.________» unterzeichnete Verzichtserklärung vom 27. Januar 2012 hinsichtlich des Widerrufsrechts (pag. 265), ein Auszug der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) vom 18. Januar 2012 über die Beschuldigte (pag. 272), ein Postenauszug aus welchem Rückzahlungen von insgesamt CHF 5'460.20 hervorgehen (pag.