8. Beweismittel Der Kammer liegen verschiedene objektive Beweismittel vor. Zunächst sind dies die folgenden Schriftstücke, welche im Zusammenhang mit der Aufnahme des auf die Beschuldigte lautenden Privatkredits bei der Privatklägerin stehen: - Online-Privatkreditantrag, erstellt am 12. Januar 2012, auf den 16. Januar 2012 datiert unterzeichnet mit «A.________» (pag. 11 ff.; pag. 269 ff., mit vermerktem Posteingang bei der Privatklägerin am 18. Januar 2012); - (Gefälschter) Auszug aus dem Betreibungsregister über die Beschuldigte vom 5. Januar 2012 ohne registrierte Betreibungen und Verlustscheine (pag. 14 / pag.