265]) unterzeichnete und sich der teilweise unwahren Angaben darin bewusst war. Zu klären ist ferner, ob die Beschuldigte gewusst oder zumindest ernsthaft mit der Möglichkeit gerechnet hatte, dass für den Kreditantrag ihr Betreibungsregisterauszug sowie Lohnabrechnungen und Kontoauszüge gefälscht und dem Antrag beigelegt würden.