6 bestritten ist sodann, dass die Beschuldigte und D.________ die Kreditraten nicht vollständig begleichen konnten und für die Privatklägerin ein Verlustschein in der Höhe von CHF 37'491.30 resultierte (pag. 283). Im Übrigen ist die Beteiligung der Beschuldigten an der Aufnahme des Kredites bestritten. Sie macht geltend, überhaupt erst nachträglich erfahren zu haben, dass es um einen Kredit gegangen sei. Streitig ist, ob und gegebenenfalls wie die Beschuldigte mit dem Vermittler F._____