Diese Kopie ging mit einem auf die Beschuldigte lautenden Online-Privatkreditantrag, datierend vom 16. Januar 2012 (pag. 269 ff.), und einem (blanken) Betreibungsregisterauszug der Beschuldigten vom 5. Januar 2012 (pag. 273) der Privatklägerin zu. Der Betreibungsregisterauszug war gefälscht (vgl. den Auszug vom 5. November 2012 [pag. 28], in welchem eine Betreibung vom 23. Juni 2011 sowie ein offener Verlustscheine aus dem Zeitraum vom 1. Januar 1993 bis zum 5. November 2012 von CHF 1'133.05 verzeichnet sind).