7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Die Beschuldigte bestritt nicht, zusammen mit ihrem damaligen Ehemann D.________ am 27. Januar 2012 in einer Niederlassung der Privatklägerin in Biel CHF 40'000.00 in bar entgegengenommen zu haben, was sie damals gegenüber der Bank im Auszahlungsbeleg (pag. 268) auch unterschriftlich bestätigte. Ebenfalls unbestritten ist, dass die Beschuldigte auf der Post eine Kopie ihrer Niederlassungsbewilligung (pag. 277) hatte beglaubigen lassen. Diese Kopie ging mit einem auf die Beschuldigte lautenden Online-Privatkreditantrag, datierend vom 16. Januar 2012 (pag.