Dennoch habe sie aufgrund ihrer schlechten finanziellen Situation (Erwerbslosigkeit, Bezug von Sozialhilfe, Betreibungen und Verlustscheine) gewusst, dass eine erfolgreiche Krediterlangung nur durch unrichtige Angaben hinsichtlich ihrer finanziellen Situation erfolgen könne und der von ihr eingereichte Betreibungsregisterauszug als Fälschungsvorlage dienen würde. In der Folge habe die Beschuldigte den von der Privatklägerin zugeschickten Privatkreditvertrag sowie weitere Dokumente (Verzichtserklärung, Berechnungsblatt Kreditfähigkeitsprüfung, Zahlungsauftrag Privatkredit sowie den