_, beauftragten, für ein Entgelt in unbekannter Höhe bei einer Bank einen Barkredit von CHF 40'000.00 auf den Namen von A.________ erhältlich zu machen, wobei die Beschuldigte wusste, dass sie wegen Erwerbslosigkeit für die Bank nicht kreditwürdig war und dass eine Kreditvergabe somit nur mit falschen Angaben bzw. durch Einreichen falscher Belege an die Bank möglich wäre.