4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden über die Beschuldigte ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (pag. 1'061 f.) sowie ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 1'055) eingeholt. 5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Der im erstinstanzlichen Verfahren Mitbeschuldigte D.________ hat keine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil – in welchem er mehrerer Delikte schuldig erklärt und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurde – angemeldet. Ebenso