- Buchstabe B.II. Festsetzung der amtlichen Entschädigung des Unterzeichnenden als amtlicher Verteidiger, jedoch mit Ausnahme der Rückerstattungspflicht zu Lasten der Berufungsführerin - Buchstabe C.I.: Zivilpunkt im Verfahren gegen D.________ 2. Die Berufungsführerin sei vom Vorwurf des Betrugs und der Urkundenfälschung, angeblich begangen ca. Januar 2012 in Biel oder anderswo zum Nachteil von C.________ AG, freizusprechen. 3. Die unterinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 11'883.65 (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) und die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Staat aufzuerlegen.