2. Berufung und Durchführung des schriftlichen Verfahrens Gegen dieses Urteil meldete die Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, fristgerecht die Berufung an (pag. 967). Mit Verfügung vom 24. August 2017 wurde den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt (pag. 1'029 f.). In der form- und fristgerecht beim Obergericht des Kantons Bern eingegangen Berufungserklärung vom 14. September 2017 (pag. 1'034 f.) focht die Beschuldigte das erstinstanzliche Urteil, soweit es um ihren Schuldspruch und ihre Verurteilung geht (Bst. B Ziff. I und Bst. C Ziff. II des Urteilsdispositivs), vollumfänglich