Me E.________ pour D.________ (D. 941) : 1. Der Beschuldigte sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen und entsprechenden den Anträgen der Staatsanwaltschaft zu bestrafen. 2. Der Beschuldigte sei für den der Privatklägerin D.________ zugefügten Schaden dem Grundsatz nach für vollumfänglich haftbar zu erklären. 3. Der Beschuldigte sei zu verpflichten, der Privatklägerin D.________ eine Genugtuung nach richterlichem Ermessen, mindestens aber CHF 15‘000.00 zzgl. 5% Zins seit 28. April 2013 zu bezahlen. 4. Der Beschuldigte sei zu verpflichten, die Parteikosten der Privatklägerin gemäss Kostennote zu ersetzen. 5.