1. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 2. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘700.00 und Auslagen von CHF 20.00. insgesamt bestimmt auf CHF 1‘720.00. 3. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 800.00. II. 1. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt X.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz