der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 27. Juli 2016 um ca. 02:35 Uhr in Biel, A5 R Biel-Ost, durch Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die Strassenverhältnisse. und in Anwendung der Artikel 32 Abs. 1 und 90 Abs. 1 SVG, 4 Abs. 2 VRV, 47 und 106 StGB, 128 Abs. 1 und 426 Abs. 1 StPO verurteilt: