Seine Scheinwerfer leuchteten die Fahrbahn jedenfalls genügend aus, um – anhand der teilweise fehlenden Reflektion – erkennen zu können, dass diese Markierungen teilweise nicht mehr vorhanden waren. Dies wiederum hätte den Beschuldigten nochmals vorsichtiger machen müssen, so dass er den sich in seinem Scheinwerferlicht doch einigermassen von der Fahrbahn abhebenden Sand hätte erkennen und vorsichtiger hätte beschleunigen können.