Es kann angefügt werden, dass zu den zu beachtenden Umständen auch die Besonderheiten des gelenkten Fahrzeugs gehören (GIGER, a.a.O., N. 16 zu Art 32 SVG). Fahren auf Sicht bedeutet, dass der Fahrzeugführer vor erkennbaren Hindernissen anhalten können muss. Er muss ferner auf Situationen achten, in denen erfahrungsgemäss Hindernisse plötzlich auftauchen können. Insbesondere hat er die Geschwindigkeit vor Verzweigungen, unübersichtlichen Kurven und Kuppen zu mässigen (BSK SVG-ROTH, Art. 32 N 3 f.).