__ an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung nicht explizit aus, der Beschuldigte habe zu stark beschleunigt. Er gab zunächst an, «die Kombination der zu hohen Kurvengeschwindigkeit bzw. das zu frühe Gas geben, zusammen mit der rutschigen Fahrbahn» sei seines Erachtens die Unfallursache gewesen. Sogleich korrigierte er sich und meinte, es sei [nur] «das zu frühe Gas geben» bzw. «das zu frühe Beschleunigen aus der Kurve heraus» gewesen, weil der Beschuldigte bei einer zu hohen Kurvengeschwindigkeit schon früher «usetätscht» wäre (pag. 86 Z. 25 ff.).