Der Beschuldigte selbst hat dies stets bestritten und es gibt keine Beweise oder Indizien welche zweifelsfrei den gegenteiligen Schluss zulassen würden. Es ist denn auch anzunehmen, dass der Beschuldigte die Stelle vorsichtiger passiert bzw. vorsichtiger beschleunigt hätte, hätte er die Verschmutzung tatsächlich wahrgenommen. Dies zumal er kaum einen Unfall mit seinem teuren Fahrzeug riskieren wollte.