Es kann in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen werden, dass es am fraglichen Abend zu keinen weiteren Unfällen an jener Stelle kam (pag. 9). Dies kann – entgegen den Aussagen des Beschuldigten (pag. 83 Z. 42 f.) – nicht allein auf die Anwesenheit der Polizei und die Sperrung der Strasse zurückgeführt werden. Auch zuvor und danach konnten zahlreiche Autolenkerinnen und –lenker die betreffende Autobahneinfahrt offenkundig problemlos passieren. Längst nicht alle dürften dabei über die modernsten Sicherheits- und Spurhaltesysteme verfügt haben.