Wie sodann auf den Nachtaufnahmen vom Unfallabend (pag. 93 f.) ersichtlich ist, hob sich der Sand von seiner Struktur her doch einigermassen von der Fahrbahn ab. Zudem gab der Zeuge B.________ an der vom Beschuldigten zitierten Stelle nicht etwa zu Protokoll, man habe die Verschmutzung auf der Fahrbahn gar nicht gesehen. Vielmehr sagte er nur aus, man habe genauer hinschauen müssen, um diese zu erkennen, zumal die Verschmutzung erst nach der Kurve begonnen habe. Es kann in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen werden, dass es am fraglichen Abend zu keinen weiteren Unfällen an jener Stelle kam (pag. 9).